Forensische Gutachten zur Echtheit von Handschriften

Echtheitsprüfung, Tinten- und Schreibmittelprüfung,
Prüfung auf Hinzufügungen nach Unterschriftsleistung und missbräuchliche Verwendung von Dokumenten,
Unterschriftenvergleich, ... usw.

Zur Bewertung von Altersschriften, Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des/r Schreibers/in, Einschätzung der Beeinträchtigung durch Senilität, Alkohol/Drogen, Medikamente, Krankheit - aber auch z.B. durch Zwang und dgl. siehe Schriftpsychologische Gutachten

 

Materialien für forensische Gutachten zur Echtheit von Handschriften:

Die forensische Handschriftenuntersuchung ist eine systematisierte und auf empirischen Erkenntnissen über kulturrelative, bildungsabhängige sowie physiologische und psychologische Bedingungen der Schreibausübung aufbauendes Verfahren. 

Die Voraussetzungen für treffsichere Ergebnisse sind ein möglichst umfassendes Wissen über diese Bedingungen und beinhalten auch ausreichende fallspezifische Begleitinformationen.

Die Materialbeschaffung ist für jeden Fall gesondert telefonisch zu besprechen!

Um eine fragliche Schrift (X) zu beurteilen muss ein geeignetes Vergleichsmaterial (V) vorhanden sein, dessen Urheberschaft außer Zweifel steht und zu dem auch fallweise die Entstehungsbedingungen abgeklärt sein müssen. Oft ist deshalb über eine gezielte Schriftprobenabnahme zusätzlich aufklärendes Material einzuheben.

Originale sind sowohl in bezug auf das zu beurteilende Material als auch in bezug auf das zum Vergleich heranzuziehende Material wesentlich aussagekräftiger. Jede kleinste Strich-Unebenheit oder Unregelmäßigkeit im Farbauftrag kann dem Auge der Spezialistin Hinweise liefern. Moderne Techniken, wie Stereomikroskopie, Elektronenstrahlmikroskopie, Z-Hub Mikroskopie zur dreidimensionalen Darstellung sowie Farbuntersuchungen, z.B. mittels Lumineszenz- und Absorptionsanalysen, ermöglichen es, aus Originalen eine Fülle von Informationen herauszuholen.

Der Zeitaufwand ist je nach Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. Für gerichtsanhängige Verfahren ist nach Einlangen aller erforderlichen Beweismaterialien meist mit mindestens zwei Wochen zu rechnen, manchmal ist auch eine erheblich längere Bearbeitungszeit erforderlich.