Forensische Gutachten zur Echtheit von Handschriften
Echtheitsprüfung, Tinten- und
Schreibmittelprüfung,
Prüfung auf Hinzufügungen nach Unterschriftsleistung und missbräuchliche
Verwendung von Dokumenten,
Unterschriftenvergleich, ... usw.
Zur Bewertung von Altersschriften, Einschätzung
der Zurechnungsfähigkeit des/r Schreibers/in, Einschätzung der Beeinträchtigung
durch Senilität, Alkohol/Drogen, Medikamente, Krankheit - aber auch z.B.
durch Zwang und dgl. siehe Schriftpsychologische Gutachten
Materialien für
forensische Gutachten zur Echtheit von Handschriften:
Die forensische Handschriftenuntersuchung ist eine systematisierte und auf empirischen
Erkenntnissen über kulturrelative, bildungsabhängige sowie physiologische
und psychologische Bedingungen der Schreibausübung aufbauendes Verfahren.
Die Voraussetzungen für treffsichere Ergebnisse sind ein möglichst
umfassendes Wissen über diese Bedingungen und beinhalten auch ausreichende
fallspezifische Begleitinformationen.
Die Materialbeschaffung ist für jeden Fall gesondert telefonisch zu besprechen!
Um eine fragliche Schrift (X) zu
beurteilen muss ein geeignetes Vergleichsmaterial (V) vorhanden sein, dessen
Urheberschaft außer Zweifel steht und zu dem auch fallweise die Entstehungsbedingungen
abgeklärt sein müssen. Oft ist deshalb über eine gezielte Schriftprobenabnahme
zusätzlich aufklärendes Material einzuheben.
Originale sind sowohl in bezug auf das zu beurteilende Material als auch in
bezug auf das zum Vergleich heranzuziehende Material wesentlich aussagekräftiger.
Jede kleinste Strich-Unebenheit oder Unregelmäßigkeit im Farbauftrag
kann dem Auge der Spezialistin Hinweise liefern. Moderne Techniken, wie Stereomikroskopie,
Elektronenstrahlmikroskopie, Z-Hub Mikroskopie zur dreidimensionalen Darstellung
sowie Farbuntersuchungen, z.B. mittels Lumineszenz- und Absorptionsanalysen,
ermöglichen es, aus Originalen eine Fülle von Informationen herauszuholen.
Der Zeitaufwand ist je nach Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. Für gerichtsanhängige
Verfahren ist nach Einlangen aller erforderlichen Beweismaterialien meist mit
mindestens zwei Wochen zu rechnen, manchmal ist auch eine erheblich längere
Bearbeitungszeit erforderlich.