Schriftpsychologische forensische
Gutachten
Bewertung der Datierungstreue von Altersschriften,
Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des/r Schreibers/in - Grad der
Beeinträchtigung durch Senilität, durch Alkohol/Drogen, Medikamente,
Krankheit (nur bei ausreichender und auch medizinischer Dokumentation des Falles
möglich)
unter Umständen auch Einschätzung der Beeinträchtigung durch
Zwang, Handführung u. dgl.
Zu Echtheitsprüfung, Tinten- und Schreibmittelprüfung,
Prüfung auf Hinzufügungen nach Unterschriftsleistung und missbräuchliche
Verwendung von Dokumenten, Unterschriftenvergleich, ... usw, siehe Gutachten zur Echtheit von Handschriften.
Zur schriftpsychologischen Begutachtung von Handschriften zur Einschätzung
der Persönlichkeit der/s UrheberIn siehe www.graphologie-gutachten.at
Materialien für schriftpsychologische forensische Gutachten
Die forensische Handschriftenuntersuchung ist eine systematisierte und auf empirischen Erkenntnissen über kulturrelative, bildungsabhängige sowie physiologische und psychologische Bedingungen der Schreibausübung aufbauendes Verfahren.
Die Materialbeschaffung ist für jeden Fall gesondert telefonisch zu besprechen!
Oft sind für schriftpsychologische Gutachten
neben Unterschriften auch etwas längere Textschriften aus unterschiedlichen
Zeiträumen erforderlich. Zudem sind oft zusätzliche Angaben erforderlich,
so z.B.:
- zur Schreibhändigkeit (rechts oder links), Geschlecht und Geburtsdatum
- zum Land, in welchem die Grundschulbildung erfolgte (zum Zweck der Information
über das erlernte Schriftsystem),
- bei nicht-muttersprachlichen
Texten sind Angaben zur Ausbildung in Sprache und Schriftsystem, in welchen
der Text verfasst wurde, beizufügen (v.a. Ausbildung in welchem Land, wie
lange, z.B.: Deutsch erlernt in Ungarn, zweijähriger universitärer
Lehrgang).
Die Schriftpsychologin und Schriftsachverständige
ist verpflichtet, alle übermittelten Daten streng vertraulich und im Sinne
des Datenschutzgesetzes zu behandeln.
Der Auftragggeber haftet dafür,
dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und die begutachteten
Personen in das schriftpsychologische Untersuchungsverfahren einwilligen, soweit
dies gesetzlich verlangt wird!
Der Zeitaufwand ist je nach Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. Für gerichtsanhängige
Verfahren ist nach Einlangen aller erforderlichen Beweismaterialien meist mit
mindestens zwei Wochen zu rechnen, manchmal ist auch eine erheblich längere
Bearbeitungszeit erforderlich.