Schriftpsychologische forensische Gutachten

Bewertung der Datierungstreue von Altersschriften,

Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit des/r Schreibers/in - Grad der Beeinträchtigung durch Senilität, durch Alkohol/Drogen, Medikamente, Krankheit (nur bei ausreichender und auch medizinischer Dokumentation des Falles möglich)

unter Umständen auch Einschätzung der Beeinträchtigung durch Zwang, Handführung u. dgl.

Zu Echtheitsprüfung, Tinten- und Schreibmittelprüfung, Prüfung auf Hinzufügungen nach Unterschriftsleistung und missbräuchliche Verwendung von Dokumenten, Unterschriftenvergleich, ... usw, siehe Gutachten zur Echtheit von Handschriften.

Zur schriftpsychologischen Begutachtung von Handschriften zur Einschätzung der Persönlichkeit der/s UrheberIn siehe
www.graphologie-gutachten.at
 

Materialien für schriftpsychologische forensische Gutachten

Die forensische Handschriftenuntersuchung ist eine systematisierte und auf empirischen Erkenntnissen über kulturrelative, bildungsabhängige sowie physiologische und psychologische Bedingungen der Schreibausübung aufbauendes Verfahren.

Die Materialbeschaffung ist für jeden Fall gesondert telefonisch zu besprechen!

Oft sind für schriftpsychologische Gutachten neben Unterschriften auch etwas längere Textschriften aus unterschiedlichen Zeiträumen erforderlich. Zudem sind oft zusätzliche Angaben erforderlich, so z.B.: 
- zur Schreibhändigkeit (rechts oder links), Geschlecht und Geburtsdatum
- zum Land, in welchem die Grundschulbildung erfolgte (zum Zweck der Information über das erlernte Schriftsystem), 
- bei nicht-muttersprachlichen Texten sind Angaben zur Ausbildung in Sprache und Schriftsystem, in welchen der Text verfasst wurde, beizufügen (v.a. Ausbildung in welchem Land, wie lange, z.B.: Deutsch erlernt in Ungarn, zweijähriger universitärer Lehrgang).

Die Schriftpsychologin und Schriftsachverständige ist verpflichtet, alle übermittelten Daten streng vertraulich und im Sinne des Datenschutzgesetzes zu behandeln.
Der Auftragggeber haftet dafür, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und die begutachteten Personen in das schriftpsychologische Untersuchungsverfahren einwilligen, soweit dies gesetzlich verlangt wird!

Der Zeitaufwand ist je nach Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. Für gerichtsanhängige Verfahren ist nach Einlangen aller erforderlichen Beweismaterialien meist mit mindestens zwei Wochen zu rechnen, manchmal ist auch eine erheblich längere Bearbeitungszeit erforderlich.